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Pro-Inform
IT-Systeme GmbH i.L.

Erfurter Weg 47
65931 Frankfurt am Main

Telefon:
+49 (69) 87 00 70 97-0

AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L.

§1 Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.
Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Käufer widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

2.
Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Verkäufers.

3.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

4.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

5.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Verkäufer wird auf diese Folge der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung beim Verkäufer eingegangen sein.

6.
Eine vom Käufer abgegebene Bestellung oder Auftragserteilung ist bindend. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Erbringung der Leistung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.

§2 Preise

1.
Die Kaufpreise verstehen sich grundsätzlich ab Lager bzw. Geschäftslokal. Anlieferung der Kaufgegenstände, Aufstellung von Geräten/Hardware oder Installation von Software sowie Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.
Wir berechnen das Honorar für Dienstleistungen und die Nebenkosten nach ihren jeweils gültigen Listenpreisen. Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.
Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Kaufpreis beim Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten.

§3 Gewährleistung

1.
Für erbrachte und abgenommene Leistungen wird für den Zeitraum von 6 Monaten eine Gewährleistung übernommen.

2.
Der Käufer hat etwaige Fehler durch eine detaillierte Mängelbeschreibung schriftlich anzuzeigen.

3.
Kosten für die Fehlerbeseitigung während der Gewährleistungspflicht gehen zu Lasten des Verkäufers.

4.
Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Installation durch den Käufer oder Dritte, natürliche Verschleißerscheinungen, Bedienungsfehler, Wartungsfehler, Inkompatibilität mit Drittprodukten.

5.
Mängelbeseitigungen die durch unsachgemäße Bedienung oder Wartung, aber nicht durch die erbrachte Leistung selbst hervorgerufen werden, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

§4 Haftung

1.
Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat.

2.
Im übrigen gelten für die Haftung des Verkäufers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

3.
Werden verbindlich zugesagte Fristen und Termine von uns verschuldet nicht eingehalten oder geraten wir in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangen. Darüber hinaus gehender Schadensersatz des Kunden besteht nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit eingetreten ist.

4.
Im kaufmännischen Verkehr haftet der Verkäufer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.

5.
Bei Verlust/Beschädigung von Datenmaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Dem Auftraggeber unterliegt in allen Fällen die Pflicht, eine Sicherungskopie (Backup) anzufertigen.

6.
Für die von Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L. erstellte Software in Form von Test-, Demo- und Betaversionen ist die Haftung generell auf Vorsatz beschränkt. Für weitere Software gilt: Auch bei sorgfältigster und umfangreichster Prüfung kann eine absolute Fehlerfreiheit der Software nicht gewährleistet werden. Insofern übernimmt die Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L. keine Haftung für die Richtigkeit der Software.

7.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers.

§5 Abnahme

1.
Der Käufer hat die Leistung binnen 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich abzunehmen.

2.
Liegt der Leistung kein schwerwiegender, der produktiven Anwendung widersprechender Fehler zugrunde, oder erfolgt durch den Käufer keine Bestätigung der Abnahme innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

3.
Nimmt der Kunde den ihm angebotenen Kaufgegenstand nicht an, so können wir ohne Nachweis 20 % des Kaufpreises als Entschädigung verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§6 Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand vor, bis sämtliche Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer jetzt oder im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zukünftig entstehen, beglichen sind.

2.
Der Käufer darf den Kaufgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

3.
Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren.

§7 Besonderheiten bei Software

1.
Der Käufer erkennt die Urheberrechtsfähigkeit der Softwareprodukte einschließlich der Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen an. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig. Eine Überlassung der Vervielfältigungsstücke an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ebenso ist eine Änderung der Softwareprodukte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Für jeden Verstoß gegen obige Regelungen wird hiermit eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen der Lizenzgebühr vereinbart.

2.
Der Einsatz der Software ist auf die erstandene Lizenz und dem Produkt zugrundeliegenden Lizenzmodell beschränkt.

§8 Besonderheiten bei Dienstleistungen

1.
Der Käufer hat im erforderlichen Umfang an der Durchführung des Vertrages mitzuwirken. Kommt er ungeachtet aus welchem Grund seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann weder die Einhaltung des Kostenrahmens noch die Vertragserfüllung insgesamt sichergestellt werden.

2.
Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Mitarbeiter die vereinbarten Leistungen erfüllt.

3.
Wir werden die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden.

§9 Schutz- und Urheberrechte

Software von Drittanbietern
Bei der Lieferung von Software von Drittanbietern wird auf die jeweiligen Lizenzverträge der Hersteller verwiesen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

Von der Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L. erstellte Software

1.
Von Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L. erstellte Programme und dazu gehörende Dokumentationen sind nur für den Gebrauch des Lizenznehmers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Vertragspartner darf diese Programme und Dokumentationen ohne die schriftliche Einwilligung der Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L. Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei einer Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen auf eigene Kosten und ohne Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke oder als Ersatz angefertigt werden. Ein etwaiger Vermerk zum Urheberrechtsschutz ist dann auch auf den Kopien anzubringen.

2.
Für Sicherungszwecke darf der Lizenznehmer nur eine Kopie der Software anfertigen. Weder das Handbuch noch die Datenbanken/Programme oder Teile davon dürfen elektronisch oder mechanisch durch Fotokopieren, andere Aufzeichnungsverfahren oder in sonstiger Weise vervielfältigt oder übertragen werden, es sei denn, eine schriftliche Genehmigung der Pro-Inform IT-Systeme GmbH i.L. liegt vor.

Urheberrecht
Sämtliche gelieferten Programme, Software und Bücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung des Urhebers. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages erstellt werden, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben beim Urheber.

§10 Abtretung, Aufrechnung

1.
Die Abtretung von Forderungen durch den Käufer aus dem Vertrag bedarf unserer Zustimmung.

2.
Der Käufer kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§11 Datenschutz

1.
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

2.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

3.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

§13 Salvatorische Klausel

1.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden.

2.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Vereinbarung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen liegt und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main
Handelsregister: HRB 52149
Amtsgericht Frankfurt am Main

Liquidator
Karl Wolny

Stand
Januar 2022